Missionsstatement:


Eine in der Öffentlichkeit derzeit stark diskutierte Frage ist die der Patentierfähigkeit von Software. Im Zeitalter des Internets stellt sich die Frage, ob ein traditioneller Innovationsschutz über das Patentrecht auf Software übertragen werden kann. Patente werden derzeit in Deutschland und der Europäischen Union nur auf technische Erfindungen (wie z.B. eine Maschine) gewährt, nicht jedoch auf Programme, Musik, Videos und Datenbankauskünfte, also Software.

Soll und kann in unserer Zeit der zunehmenden Digitalisierung von Produkten der Patentschutz auch auf Software ausgedehnt werden? Oder ist es umgekehrt notwendig, gerade im Softwarebereich eine Marktregulierung durch das Patentrecht vorzunehmen? Pragmatisch wird dabei argumentiert, dass bei digitalen Produkten häufig nur durch vergleichsweise hohe Kosten der unrechtmäßige Gebrauch eines Softwarepatentes nachgewiesen werden kann, während umgekehrt das Kopieren und Verteilen einer Software im Netz faktisch kosten- und zeitlos durchzuführen ist. Einige Gegner von Softwarepatenten argumentieren weiter gehend, dass im Zeitalter der New Economy einmal geschaffene Software grundsätzlich im Netz frei verfügbar gemacht werden muss (denn dies kostet ja nichts), um möglichst schnell möglichst viele Nutzer in den Genuss neuer Software zu bringen, um auf dieser Basis möglichst viele Innovationen zu erreichen, die wiederum allen in einer Volkswirtschaft nutzen.

Im internationalen Vergleich kommt eine schwerwiegende Problemdimension hinzu. In den USA sind nicht nur schöpferische Leistungen auch in Form von Software patentrechtlich schützbar, sondern darüber hinaus z. B. Algorithmen und Geschäftsmethoden. Wie können und wie müssen sich Deutschland und Europa in einem zunehmend engeren Handelsgeflecht mit den USA verhalten?